Wenn das Elternhaus leer steht: So gelingt Familien der Umgang mit dem Nachlass
2025-08-14
HaiPress
Ein leer gewordenes Elternhaus steht oft sinnbildlich für einen familiären Umbruch. Es ist ein Ort voller Erinnerungen – und zugleich ein Raum,in dem wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen.
Angehörige,die ein Haus erben,werden mit zahlreichen rechtlichen,emotionalen und praktischen Fragen konfrontiert. Vor allem im ländlich geprägten Filstal,wo viele Einfamilienhäuser über Generationen in Familienbesitz bleiben,ist der Umgang mit solchen Nachlässen ein sensibles,aber drängendes Thema.
Leerstand ist keine dauerhafte Lösung
Wird ein geerbtes Haus längere Zeit nicht genutzt,entstehen dadurch meist Folgekosten. Die Grundsteuer wird auch bei Leerstand fällig. Gleichzeitig kann der Versicherungsschutz entfallen oder eingeschränkt sein,wenn das Gebäude länger unbeaufsichtigt bleibt. Auch Bauschäden,Schimmel oder unbemerkte technische Defekte treten bei ungenutzten Immobilien häufiger auf.
Wer ein Haus vorübergehend leer stehen lassen möchte,sollte sich frühzeitig mit der Kommune,Versicherungen und gegebenenfalls der Hausverwaltung abstimmen. Ein zu langes Verharren zwischen „Abwarten“ und „Vergessen“ birgt sowohl finanzielle als auch bauliche Risiken.
Überblick schaffen: Der erste notwendige Schritt
Egal ob Weiterverkauf,Vermietung oder eine familiäre Weiternutzung geplant ist – eine gründliche Bestandsaufnahme bildet die Grundlage jeder Entscheidung.
Welche Räume sind betroffen,welche Gegenstände sollen erhalten bleiben,was kann weitergegeben werden? Diejenigen,die dies nicht alles selbst bewältigen möchten,können auf externe Unterstützung zurückgreifen. In vielen Fällen bietet sich eine professionelle und preiswerte Entrümpelung an − gerade,wenn sich über Jahrzehnte Gegenstände angesammelt haben oder Teile des Hauses länger ungenutzt waren.
Erbengemeinschaft: Klarheit statt Konflikt
Erbengemeinschaften entstehen häufig,wenn mehrere Angehörige Anspruch auf die Immobilie erheben. Ohne eine klare Absprache kommt es bei dem Thema leicht zu Blockaden,beispielsweise wenn eine Person verkaufen will,die andere aber nicht. Um vorausschauend zu planen,sollte mit einem Testament oder einer notariellen Vereinbarung vorgesorgt werden.
Auch im Erbfall hilft oft ein neutraler Blick von außen: Steuerberatung,Nachlassgericht oder Fachanwälte unterstützen eine rechtssichere Lösung. Nur ein Bruchteil der Fälle endet tatsächlich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung,aber eine Einigung kostet Zeit und Geduld.
Emotionaler Umgang: Erinnerungen mitnehmen,aber loslassen
Ein Haus symbolisiert mehr als nur vier Wände. Für viele ist es der Ort ihrer Kindheit,der Weihnachtsfeste,der Sonntage am Küchentisch. Bei der Beschäftigung damit kommen Erinnerungen hoch – und mit ihnen manchmal auch Konflikte über die Bedeutung bestimmter Gegenstände.
Es hilft dann,sich bewusst Zeit für diesen Prozess zu nehmen. Werden gemeinsam Erinnerungen geteilt,lässt sich oft schon besser loslassen. Auch kleine Rituale,wie ein letzter Rundgang,Fotos der vertrauten Räume oder ein Abschiedsbrief,machen den Prozess greifbarer.
Nach der Entscheidung: Neue Perspektiven entwickeln
Ist der Haushalt erst einmal geordnet,wird der Blick frei für den nächsten Schritt. Eine Vermietung bietet sich an,wenn sich der bauliche Zustand dafür eignet und der Aufwand überschaubar bleibt.
Für den Verkauf sollte der Marktwert realistisch eingeschätzt werden – Immobiliengutachter oder Makler mit Ortskenntnis sind dafür die richtige Adresse. Soll das Haus innerhalb der Familie an die nächste Generation weitergegeben werden,müssen dafür die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Eine frühzeitige Klärung verhindert spätere Belastungen.
Ein bewusster Umgang mit dem Nachlass vereint den Respekt vor der Vergangenheit mit der Offenheit für neue Wege. Zwischen Erinnerung und Aufbruch lässt sich so ein geordneter Übergang schaffen.
PM