Stromsteuerrecht darf Biomasse nicht aus der Liste der Erneuerbaren streichen

2025-08-14 HaiPress

Heute endet die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Die Verbände im HBB bemängeln vor allem den Vorstoß des Ministeriums Biomasse per Definition aus dem Begriff der „erneuerbaren Energieträger“ im Sinne des Stromsteuerrechts zu streichen.

„Ein pauschaler Ausschluss aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Stromsteuerrecht bräche mit der bewährten Systematik und würde Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Dies wäre ein Schlag in das Gesicht einer ganzen Branche,“ reagiert Sandra Rostek,Leiterin des HBB,auf den Vorschlag und unterstreicht: „Biomasse ist klar als erneuerbarer Energieträger anerkannt – nicht nur im EU-Recht,sondern auch in zentralen deutschen Rechtsakten.“  Das Finanzministerium begründet den Ausschluss mit Bürokratieabbau,damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig wird. Die Leiterin des HBB kritisiert diese Begründung als vorgeschoben: „Da die Anlagen bereits für den Erhalt der EEG-Vergütung die Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen müssen,entstünde hier kein Mehraufwand.“

Daneben begrüßen die Verbände die vorgesehene Verstetigung der Steuerentlastung auf den unionsrechtlichen Mindeststeuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Allerdings handele es sich für Anlagenkonzepte,die den Strom zum Eigenverbrauch nutzen oder direkt an Dritte abgeben um keine gleichwertige Alternative zur vollständigen Steuerbefreiung,da die Steuerentlastung mit einem erheblichen administrativen und betriebswirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre. „Der allzu oft geforderte Bürokratieabbau bleibt beim Stromsteuerrecht mal wieder auf der Strecke! Für mittelständische und kleinere Betriebe der Branche würde dies eine spürbaren Mehraufwand darstellen,“ so Rostek.

Zur ebenfalls anstehenden Änderung des Energiesteuerrechts schlagen die Verbände des HBB vor,den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr sowie der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer zu befreien. „Die Defossilisierung des Schwerlast-Straßenverkehrs oder der Antriebsleistung in der Land- und Forstwirtschaft ist über eine Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom praktisch nicht möglich. Das Energiesteuerrecht sollte deshalb mittels einer Steuerbegünstigung für nachhaltige Biokraftstoffe Anreize für Klimaschutz in diesem Bereich setzen“,schließt Rostek.

Diese und weitere Änderungsempfehlungen finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme zur Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts.

Über die Bioenergieverbände

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE),der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV),der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten,Anlagen- und Maschinenbauern,Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)


www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

PM   Fachverband BIOGAS e.V.

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