Hitzewelle in Deutschland Zu heiß in der Wohnung? Wann Sie eine Mietminderung erreichen können
2025-08-14
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/hitze-in-der-wohnung-wann-sie-eine-mietminderung-erreichen-koennen-a-9a6cfc45-c57b-45bb-8f54-e657d50e5a1d
HaiPress
Bild vergrößern
Wer in einer Dachgeschosswohnung lebt,erfreut sich möglicherweise wenig an den Temperaturen in dieser Woche
Foto: Catherine Falls Commercial / Getty Images
Steigen im Sommer die Temperaturen,heizen sich oft auch Wohnungen stark auf. Grundsätzlich sind Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet,einen Wärmeschutz zu gewährleisten,der den technischen Standards entspricht. Komplett vermeiden lässt sich die Hitze jedoch nicht immer. Ob eine übermäßige Aufheizung einen Mietmangel darstellt,hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Nach Angaben des Mietervereins München gilt Hitze natürlich nicht automatisch als Mietmangel. »Es ist entscheidend,wie hoch die Temperatur tatsächlich ist und wie die sonstigen Umstände sind«,sagt Monika Schmid-Balzert,stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins München. Als Orientierung können Raumtemperaturen von 26 bis 28 Grad Celsius am Tag dienen. Werden diese Werte deutlich überschritten,kann unter Umständen eine Mietminderung möglich sein.
Im konkreten Einzelfall entscheiden die Gerichte. In Dachgeschosswohnungen oder Altbauten müssen Mieterinnen und Mieter mit höheren Temperaturen rechnen als in Neubauten. Große Fensterflächen können die Aufheizung zusätzlich verstärken. In solchen Fällen ist eine Mietminderung trotz Überschreitung der Richtwerte nicht immer durchsetzbar.
Mietminderung von bis zu 20 Prozent möglich
Liegt tatsächlich ein Mangel vor,kann die Miete nach Angaben des Mietervereins um bis zu 20 Prozent für die betroffenen Tage gemindert werden. Maßgeblich sind die Dauer und das Ausmaß der Hitze. Eine Minderung ist nur für die Tage möglich,an denen die Grenzwerte tatsächlich überschritten wurden.Für den Nachweis sollten Mieter täglich messen und dokumentieren,an welchen Tagen die Temperaturen zu hoch waren. Der Mangel muss schriftlich gemeldet und die Miete unter Vorbehalt gezahlt werden. Mieter können das zu viel gezahlte Geld später zurückfordern und so verhindern,dass sie wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden.
data-area="text" data-pos="13">
Deutschland stehen in dieser Woche extrem hohe Temperaturen bevor. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rechnet zur Wochenmitte mit dem Höhepunkt der Hitzewelle und schwülheißen 31 bis 38 Grad. Ab Donnerstag verabschiedet sich das sonnige Wetter wieder langsam in manchen Regionen. Im Nordwesten wird es laut DWD stärker bewölkt mit einzelnen Schauern und Gewittern. Lokal herrscht Starkregengefahr.
lak/dpa