Junge Frau zu Tode gequält BGH bestätigt Haftstrafen nach Folter einer WG-Mitbewohnerin in Köln
2025-08-14
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HaiPress
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Symbolbild)
Foto: Uli Deck / dpa
Fünf Jahre nach dem Tod einer jungen Frau in einer WG in Köln hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gegen die früheren Mitbewohner bestätigt. Wie das Gericht nun mitteilte,wurden zwei Frauen und ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt,ein weiterer Mann zu vier Jahren und sechs Monaten.
Die vier Angeklagten hatten die junge Frau im Frühling 2020 über mehrere Tage in der gemeinsamen Wohnung geschlagen,getreten und gequält. Sie setzten dabei eine Hundeleine,Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe ein. Sie verweigerten ihrer Mitbewohnerin Essen und Trinken. Anfangs beteiligten sich alle vier an den Taten,später nur noch die drei,die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden.
Opfer stirbt am Multiorganversagen
Die Polizei konnte die Frau befreien,doch sie war so schwer verletzt und dehydriert,dass sie nach einigen Wochen im Krankenhaus an Multiorganversagen starb. Das Kölner Landgericht verurteilte die drei Haupttäter wegen Mordes und den vierten Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Für zwei der Verurteilten ordnete das Gericht nach der Haft eine anschließende Sicherungsverwahrung an.Alle vier Angeklagten legten Revision beim BGH ein. Das Gericht in Karlsruhe wies ihre Beschwerden nun zurück und bestätigte die Entscheidung des Kölner Landgerichts. Die Urteile sind damit rechtskräftig.
lkö/afp